Solarfakten

Geplant ist die Errichtung des größten Solarparks Deutschlands mit der einhergehenden Zerstörung von mehr als 300 Hektar Ackerland!

Diese Planzeichnung stellt die geplante Erweiterung des Solarparks Alttrebbin 1 (ca. 150 ha) durch den Solarpark Alttrebbin 4 (nochmals ca. 150 ha - orange dargestellt) dar.

Der Einbau neuer sogenannter Drosselspulen sollte eigentlich zu einer Lärmverringerung führen. Aktuell ist das Gegenteil der Fall und das 24/7. 

EnBw Solarparks

EnBW verzeichnet auf seiner eigenen Internetseite 30 Solarparks in Größenordnungen von 0,5 bis 187 kW Leistung. 

 

Verteilung

Die bisher größten EnBw Solarparks mit 149, 151 und 187 kW Leistung befinden sich in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland.

Jahresleistung

Solaranlagen in Deutschland produzieren im Durchschnitt zwischen 800 und 1200 kWh pro installiertem kWp im Jahr. Das bedeutet für die bisherige Freiflächenanlage in Alttrebbin eine Jahresleistung von ca. 150.000.000 Kilowattstunden Strom. 

Ein vergleichbarer Park in unmittelbarer Nachbarschaft hat, so kann man es in öffentlichen Verlautbarungen der betreffenden Gemeinde nachlesen, in 2022 - 126.829.230 kWh eingespeist. Die entsprechende Gemeinde wurde dafür mit 63.414,62 EUR "abgespeist". Legt man nur einen kWh Preis von 0,40 EUR/kWh zu Grunde, kann sich jeder ausrechnen, welchen Gewinn der Betreiber eingestrichen hat.

Wie auf nebenstehender Grafik ersichtlich, zahlen die Bürger in den Bundesländern, welche die größten Mengen erneuerbare Energien erzeugen, die höchsten Strompreise in Deutschland. 

Wer kassiert?

Der Sitz der EnBW SunInvest GmbH & Co. KG, welche die großen Solarparks in Alttrebbin/Altlewin betreibt, ist in Stuttgart. Insofern erfolgt zumindest eine Zerlegung der Gewerbesteuersätze unter der Annahme, dass die Anlagen in Alttrebbin/Altlewin Betriebsstätten im Sinne von Betriebsstätten im Sinne des Be§ 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG sind. Allerdings sind die Regelungen des § 29 Abs. 2 des GewStG zu beachten. Auch für den, nicht im Steuerrecht versierten, Bürger lässt sich aus diesen Regelungen erkennen, dass die betroffenen Gemeinden nur teilweise von der Gewerbesteuer profitieren. Über die Höhe der zu erwartenden evtl. Geldflüsse wurden die Bürger bisher nicht vollumfänglich unterrichtet.

Wer profitiert?

Lukrativ sind die Solaranlagen für die Landeigentümer, auf deren Flächen die Anlagen errichtet werden. Mit Pachtzahlungen von 2.000 bis 3.000 EUR je Hektar und Jahr fließen hier Beträge in vielfacher Höhe einer "normalen" landwirtschaftlichen Verpachtung. Lukrativ ist der Betrieb auch für EnBW - diese kassieren bei der geplanten Größenordnung ein Vielfaches  von dem, was sie den Gemeinden zukommen lassen. Beim derzeitigen Verkaufspreis der Stromkonzerne an der Strombörse von 0,103 EUR/kWh (Stand 03/2023) bedeutet dies einen Erlös von 15,45 Mio. EUR pro Jahr für EnBW allein aus der Anlage Alttrebbin 1.

Quelle: www.solaratlas-brandenburg.de

Ungeeignetes Land 

Über den Solaratlas des Landes Brandenburg (http://solaratlas-brandenburg.de/) ist es möglich zu überprüfen, welche Flächen für welche Form von Solaranlagen geeignet sind.

Erstaunlich ist, dass darin verzeichnet ist, dass es in den Gemarkungen Altrebbin und Altlewin keine Flächen gibt, welche für Freilandsolaranlagen geeignet sind. Dies liegt vielleicht auch an dem guten Boden, welcher hier überbaut werden soll.

Nach dortiger Definition sind Ackerflächen nur dann für Freilandsolaranlagen geeignet, wenn die Bodenwertzahl kleiner als 23 ist. Auf den zur Frage stehenden Flächen haben wir aber überwiegend Bodenwerte deutlich oberhalb der 23 Punkte . Diese Bodenwerte liegen zwischen 43! und 21 Punkten. Hiervon kann sich Jeder über den Brandenburgviewer informieren.

Interessante Fakten

Das Positionspapier zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Brandenburger Landtagsfraktion von Bündnis 90 die Grünen vom 30.11.2020 listet folgende interessante Fakten auf:

Die aktuellen Ziele der Energiestrategie 2030 mit 3,5 GW Photovoltaikleistung würden sich zwar rein mit Aufdachanlagen erreichen lassen...

Da Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gegensatz zu Windenergieanlagen nicht unter den Privilegierungstatbestand des Baugesetzbuches (BauGB) fallen, werden sie nicht über §35 Abs. 3 S.3 BauGB gesteuert. Die Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen liegt stattdessen in den Händen der kommunalen Bauleitplanung...

Die Kommunen haben damit wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Flächenausweisung und der Gestaltung der Anlagen. Sie haben aber auch die Verantwortung, in diesem Prozess Raumnutzungskonflikte und negative Umweltauswirkungen weitgehend zu vermeiden und Akzeptanzprobleme zu lösen.

Typisch ist ein jährlicher Stromertrag von 750.000 – 1.000.000 Kilowattstunden pro Hektar. Die Höhe des Ertrages hängt vom Standort (gleiches Niveau, unverschattet, Südausrichtung) sowie von der jahresspezifischen Sonneneinstrahlung ab. Das entspricht der Versorgung von über 750 Einwohner*innen bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 1000 kWh/Person/Jahr.

PV-Freiflächen können Ackernutzung verdrängen. Deshalb gilt es, die am wenigsten ertragreichen Flächen zu nutzen, wobei zu beachten ist, dass auch diese teils naturschutzfachlich sehr wertvoll sein können. Deshalb sind ertragsarme Standorte nicht per se für PV-Freiflächenanlagen geeignet.

PV-Freiflächenanlagen (außer Agro-PV-Anlagen) werden in der Regel eingezäunt. Damit wird die nutzbare Landschaftsfläche für Tiere mit größerem Aktionsradius, oder auch Erholungssuchende, eingeschränkt.

Dachflächen, anderweitig versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Lärmschutzwälle oder ehemalige Deponien sollen prioritär zur Ausweitung der Stromerzeugung mittels Photovoltaik genutzt werden, um dieses Potenzial möglichst vollständig auszuschöpfen.

Eine besondere Abwägung zwischen Nutzen und negativen Auswirkungen für „klassische“ Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte erfolgen für die Unterschreitung des Mindestabstands von 400 m zur Wohnbebauung.

Eine Umzingelung von Ortslagen durch PV-Freiflächenanlagen soll ausgeschlossen werden. Es muss ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung (400 m) eingehalten werden.

Bei der Planung und Gestaltung der PV-Freiflächenanlagen sollen die Bürger*innen der betroffenen Gemeinden frühzeitig einbezogen werden und ihren Belangen ist durch geeignete Planung und Gestaltung Rechnung zu tragen.

Die Kommune sollte mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag abschließen, in dem u.a. die Nutzungsdauer, Zielvereinbarungen für die Flächenentwicklung und der verbindliche und vollständige Rückbau der Anlagen nach Auslaufen der Nutzung (inkl. Wiederherstellung der Bodenfunktion) geregelt werden.

Den Anwohner*innen sollte idealerweise eine finanzielle Teilhabe an den PVFreiflächenanlagen ermöglicht werden.

2007

Das Büro für Landschaftskommunikation um Kenneth Anders, Lars Fischer, Patrick Thur und Almut Undisz hat bereits im Jahr 2007 vier Szenarien für die Entwicklung im Oderbruch veröffentlicht. Im Detail kann dieser jeder Interessierte im Internet finden. Erschreckend und Erstaunlich zugleich ist, dass leider Szenario 1 - Intensivierung so wie 2007 beschrieben eingetreten ist. Der Anbau von Monokulturen über viele Jahre hat den Boden ausgelaugt. Nunmehr sollen auf diesen künstlich ausgelaugten Böden in überdimensionierter Größe Freiland-Photovoltaikanlagen entstehen. Kenneth Anders und seine Mitstreiter haben dies für das Jahr 2050 prognostiziert. Die Politik unseres Landes war in dieser Hinsicht mal schnell und schafft es bereits 27 Jahre früher.

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