Interessantes Interview mit Amtsdirektor Birkholz

Amtsdirektor Karsten Birkholz hat der Märkischen Oderzeitung ein interessantes Interview zu dem Thema möglicher negativer finanzieller Auswirkungen für die betreffenden Gemeinden aus der Ansiedlung großer PV-Freilandanlagen gegeben.

https://www.moz.de/lokales/bad-freienwalde/windkraft-und-photovoltaik-verwaltungschef-in-wriezen-bremst-euphorie-rund-um-erneuerbare-energien-70759515.html
 

Neuigkeiten

26.05.2023 - Heute hat uns der RBB besucht und sich selber ein Bild von Alttrebbin I und der Stimmungslage rund um den geplanten Bau von Alttrebbin IV gemacht. Der entsprechende Beitrag kam am selben Abend in Brandenburg Aktuell und kann hier abgerufen werden. https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20230526_1930/Alttrebbin-Solarpark-Solarpanele.html

11.05.2023 - Einwohnerversammlung in Alttrebbin

Am 11.05.2023 fand eine weitere Einwohnerversammlung zum Thema Solarpark Alttrebbin IV im Schul- und Bethaus Alttrebbin statt. Auf dieser Versammlung wurde der aktuelle Planungsstand mitgeteilt und die Bürger hatten die Möglichkeit ihre Fragen zu stellen. Es waren viele Bürger anwesend und die Vertreter von EnBW und deren Berater haben deutlich gemerkt, dass die Bewohner von Alttrebbin/Altlewin in überwiegender Mehrheit die Erweiterung des Solarparks ablehnen.

Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass alle Gemeindevertreter anwesend waren und auch in den Austausch mit den Bürgern getreten sind. Mit großer Verärgerung wurde von den Bürgern zur Kenntnis genommen, dass sich an der Planung seit Oktober 2022 nicht wirklich etwas geändert hat. Die jetzt geplanten Wildkorridore erscheinen etwas wie eine Mogelpackung, was den Planern gegenüber auch zum Ausdruck gebracht wurde. 

Das Fazit des anwesenden Amtsdirektors fiel sehr einfach aus: Die Bürger wollen die Parkerweiterung nicht und EnBW möchte es. 

Viele angeregte Gespräche mit Erkenntnissen auf beiden Seiten fanden nach dem Ende der Veranstaltung noch statt. 

Nun sehen wir mit Spannung auf die Gemeindevertretersitzung am 25.05. Wir bitte um zahlreiches Erscheinen.

 

05.05.2023 - Neue Photovoltaikstrategie des Wirtschaftsministers

Heute hat Herr Minister Habeck die neue Photovoltaikstrategie seines Ministeriums vorgelegt. Man fragt sich wirklich, ob dieser Regierung nicht bewusst ist, dass sie durch solche Strategien nicht nur ganze Landstriche verunstaltet sondern somit auch noch die letzten demokratisch denkenden Wähler vergrault. Die angedachten Baugenehmigungserleichterungen spielen den Stromkonzernen in die Karten, da diese, nach den Überlegungen des Habeck-Teams, am besten zukünftig einfach drauflosbauen können ohne die Gemeinden und die Bevölkerung i die Entscheidungsprozesse mit einzubinden. Schämen sollte sich ein Politiker, der aus einer Partei stammt, welche sich Grün nennt und nun mit ihrer Energiepanikmache Natur und Lebensqualität zerstört.

 

27.04.2023 - Gemeindevertretersitzung

Auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Neutrebbin am 27.04.2023 haben wir die berechtigten Fragen vieler Bürger in die Einwohnerfragestunde eingebracht. Wir als Bürgerinitiative haben an diesem Tag mit Freude zur Kenntnis genommen, dass 7 von 9 Gemeindevertretern dem Antrag auf Vertagung des angestrebten Entwurf- und Auslegungsbeschlusses zum Entwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin IV" der Gemeinde Neutrebbin zugestimmt haben. Damit hat die Mehrheit der Gemeindevertreter anerkannt, dass es zu diesem Thema einer weiteren Abstimmung mit der betroffenen Bevölkerung in Form einer Einwohnerversammlung bedarf.

Auf der Versammlung wurde u.a. auch folgende Frage gestellt:

Ist den Gemeindevertretern bekannt, wo die Betreibergesellschaft, welche den Park betreibt bzw. betreiben will, ihren Firmensitz hat?

Diese Frage muss falsch verstanden worden sein, denn sie wurde so beantwortet, dass der Gemeindevertretung nicht bekannt ist, wer die Betreibergesellschaft von Alttrebbin I und dem geplanten Alttrebbin IV ist und wo diese ihren Sitz hat. Dabei kann man dies sogar auf der entsprechenden Internetseite von EnBW nachlesen.

Die Aussage in der Sitzung erscheint auch auch deshalb als nochmals hinterfragungswürdig, da das Amt Barnim-Oderbruch in seinem Bürgerinformationssystem selbst Folgendes vermerkt hat:

Die Gemeinde hat mit der EnBW am 18.03./22.03.2019 einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag geschlossen (im Folgenden „Durchführungsvertrag“). Dieser regelt, die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin und die Durchführung des mit ihm ermöglichten Vorhabens.
Im 1. Nachtrag zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag wurde die Übertragung des Vertrages von der EnBW Solar GmbH auf die EnBW Solarpark Alttrebbin GmbH & Co.KG geregelt. Die EnBW Solarpark Alttrebbin GmbH & Co.KG wurde am 11.06.2022 in die EnBW SunInvest GmbH & Co.KG umbenannt.

Die hier erwähnte einstige EnBW Solarpark Alttrebbin GmbH & Co. KG und nun in EnBW Suninvest GmbH & Co.KG umbenannte Gesellschaft hat ihren Sitz in Stuttgart. HRA 736684.
 

25.04.2023 - Gründungsversammlung der Bürgerinitiative

Am 25.04.2023 fand die Gründungsversammlung der Bürgerinitiative "Wir sind das Dorf! - Bürger für ihre Dörfer" statt.

 

30.03.2023 - Gemeindevertretersitzung

Am 30.03.2023 sollte in der Gemeindevertretersitzung, lt. vorher veröffentlichter Tagesordnung, über folgenden Beschlussentwurf abgestimmt werden:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin IV“ wird in der vorliegenden Fassung vom September 2022 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin IV“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Der entsprechende Tagesordnungspunkt wurde aber überraschenderweise vom Bürgermeister von der Tagesordnung genommen. Zur Begründung führte er an, dass wohl noch nicht alle Mängel an Alttrebbin I beseitigt sind.


 
10.10.2022 - Einwohnerversammlung in Alttrebbin

Am 10.10.2022 fand eine Einwohnerversammlung in Alttrebbin statt. Auf dieser wurde den Bürgern der aktuelle Planungsstand zur Freiflächen-Photovoltaikanlage Alttrebbin IV vom Planer, Herrn Mirco Leddermann vorgestellt. I der Versammlung wurde bereits deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung der Ortsteile Alttrebbin und Altlewin eine Erweiterung der Solaranlage Alttrebbin I durch den evtl. Bau von Alttrebbin IV ablehnt.

Es wurde, seitens der Bevölkerung, auf Planungsfehler hinsichtlich des Mindestabstandes zu Wohnbebauung und der Nichtinformation unmittelbar betroffener Anwohner hingewiesen. Die unveränderte Lärmbelästigung durch Alttrebbin I, wie auch die hinterlassenen Schäden an Straße und Randgrün durch die Errichtungsarbeiten von Alttrebbin I waren ebenfalls Bestandteil vieler Hinweise.

Seitens der Amtsverwaltung des Amtes Barnim-Oderbruch wurde in dieser Versammlung an die Bürger die Zusage gegeben, dass einem Bau von Alttrebbin IV erst nach vollständiger Mängelbeseitigung an Alttrebbin I zugestimmt wird.

Auf die Frage nach der Höhe der Gewerbesteuer wurde von einem der anwesenden Herren der Pro-Fraktion aus geführt, dass diese aktuell im Verhältnis von 90/10 zu Gunsten des Produktionsstandortes geteilt wird. 

So einfach ist das aber mit der Zerlegung der Gewerbesteuer nicht. Vielmehr verhält es sich wie folgt:

Die Gewerbesteuer für Solarparks und Windenergieanlagen wird ab dem 01.01.2021 zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung zwischen Standort- und Sitzgemeinde verteilt. Wie sich diese Verschiebungen auf die Einnahmen der Gemeinden auswirken, lässt sich jedoch vor 2023 nicht beziffern, da über die alten und neuen Zerlegungsmaßstäbe bei den einzelnen Betreibern und damit auch die Anteile der Gemeinden an der Gewerbesteuer noch keine Kenntnisse vorliegen (Quelle: https://www.leka-mv.de/gewerbesteuer/)

 

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